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   OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20   

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OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20 (https://dejure.org/2021,50807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2021 - 7 U 81/20 (https://dejure.org/2021,50807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2021 - 7 U 81/20 (https://dejure.org/2021,50807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berührungsloser Unfall; Herausforderung durch Überholvorgang; Gesamtschuldnerausgleich

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Herausgeforderte Ausweichbewegung während eines Überholvorgangs; Berührungslose Einbindung in ein Unfallgeschehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw löst mit Spurwechsel Unfall aus - Die Lkw-Haftpflichtversicherung haftet für die Folgen, auch wenn der Lkw kein anderes Fahrzeug berührt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 177
  • NZV 2022, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 9 U 90/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat, also es nicht bloß an der Unfallstelle anwesend war (so auch OLG Hamm v. 28.05.2019 - 9 U 90/18, NJW 2019, 3082 beck-online Rn. 10) .

    Ob das Ausweichmanöver objektiv oder auch nur aus Sicht der PKW-Fahrerin erforderlich war, um eine Kollision zu vermeiden, oder ob ein schlichtes Abbremsen ausgereicht hätte, ist ohne Belang; denn selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv und auch subjektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion kann dem Betrieb des Kraftfahrzeugs gem. § 7 StVG zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. OLG Hamm Urt. v. 28.05.2019 - 9 U 90/18, NJW 2019, 3082, Rn. 15 m. w. N., beck-online).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, r+s 2018, 447 Rn. 10; Senat Beschl. v. 16.6.2020 - 7 U 96/18, MDR 2020, 1315 = juris Rn. 38 m. w. N.) .
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    Der Zeuge D als LKW-Fahrer hat bereits nach eigenen Angaben in erster Instanz gegen die Pflicht zur zweiten Rückschau verstoßen, die jedenfalls beim Ausscheren angenommen wird ( vgl. etwa OLG Saarbrücken Urt. v. 16.11.2017 - 4 U 100/16, juris Rn. 34 ), wie auch das Landgericht zutreffend gesehen hat.
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    cc) Die Haftungsquote bestimmt sich anhand § 17 Abs. 1 StVG, der Spezialnorm für den Gesamtschuldnerausgleich zwischen Haltern bzw. hinter diesen stehenden Versicherern betreffend Schäden von Dritten ( vgl. OLG Celle Urt. v. 16.12.2020 - 14 U 77/19, r+s 2021, 535 = juris Rn. 34; Scholten in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., 2016, Stand 28.3.2018, § 17 Rn. 8, 49; Greger/Zwickel, in Dies., Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 6. Aufl., 2021, Rn. 39.10; König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., 2021, § 17 Rn. 1a; Lemcke, r+s 2009, 45 [55]; Walter in beckOGK, Stand: 01.09.2019, StVG, § 17 Rn. 4, 140; Engel in MüKo-StVR, 1. Aufl. 2017, § 17 Rn. 4 ).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, r+s 2018, 447 Rn. 10; Senat Beschl. v. 16.6.2020 - 7 U 96/18, MDR 2020, 1315 = juris Rn. 38 m. w. N.) .
  • LG Münster, 31.07.2020 - 16 O 29/19
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.07.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az.: 016 O 29/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Zwar ist der Vortrag der Klägerin zutreffend, dass auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden kann, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. BGH Urt. v. 21.9.2010 - VI ZR 265/09, SVR 2010, 466 Rn. 6 auch zur subjektiven Erforderlichkeit und einzigen Möglichkeit; siehe auch Senat Urt. v. 24.8.2021 - 7 U 81/20, NJW-RR 2022, 177 = juris Rn. 17) .
  • OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 93/21

    Rechts vor links; ganze Fahrbahnbreite; Betriebsgefahr

    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (std. Rspr., vgl. z.B. BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, beck-online Rn. 10; OLG Hamm Urt. v. 24.08.2021 - I-7 U 81/20, juris Rn. 9; OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 6) .
  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 7 U 68/21

    Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall auf einer Bundesautobahn im

    Ob dies die "richtige" Reaktion war, kann dahinstehen; denn das Risiko einer nicht optimalen Reaktion fällt allein in den den Beklagten zuzuordnenden Verursachungsbereich (vgl. hierzu Senat Urt. v. 24.8.2021 - I-7 U 81/20, BeckRS 2021, 37577 Rn. 15, beck-online).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 7 U 3/22

    Betrieb; Spurwechsel; berührungsloser Unfall

    Der Anwendungsbereich des vom Landgericht herangezogenen § 17 Abs. 1 StVG könnte nur im Verhältnis zwischen der Haftungseinheit Bus einerseits und Haftungseinheit Beklagtenfahrzeug andererseits eröffnet sein und erlaubte dort einen Innenausgleich zwischen den beiden Haftungseinheiten für den der Klägerin zu ersetzenden materiellen und immateriellen Schaden (vgl. etwa Senat Urt. v. 24.8.2021 - 7 U 81/20, NJW-RR 2022, 177 m. w. N.) .
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